Einleitung
Digitale Anzeige zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Gemäß § 5 AbfAblV HE | Stadt Oberursel (Taunus)
Digitale Anzeige zur Verbrennung von pflanzlicher Abfällen gemäß § 5 AbfAblV HE
Gemäß der hessischen Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 (GVBl. I S. 110) in Verbindung mit den Vorgaben des Landes Hessen ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – jedoch anzeigepflichtig.
Die Stadt Oberursel (Taunus) stellt mit diesem Formular eine digitale Plattform bereit, über die Bürger:innen geplante Verbrennungen anzeigen können. Ziel ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und gleichzeitig die Sicherheit von Bevölkerung, Natur und Infrastruktur zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass jede Verbrennung pflanzlicher Abfälle lediglich anzeigepflichtig, aber nicht folgenlos ist:
Zur Vermeidung von Bränden und Rauchbelästigungen sind umfangreiche Brandschutzvorkehrungen einzuhalten. Diese finden Sie in den Hinweisen und Bedingungen am Ende des Formulars.
Die Anzeige ersetzt keine Genehmigung im Sinne anderer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Immissionsschutz, Naturschutz, Waldgesetzgebung).
Wichtig:
💡 Bevor Sie beginnen
- Halten Sie Ihre persönlichen Daten und die der Aufsichtspersonen bereit
- Bestimmen Sie den genauen Ort der Verbrennung (Koordinaten werden automatisch ermittelt)
- Planen Sie ausreichend Zeit für das Ausfüllen ein (ca. 5-10 Minuten)
- Lesen Sie die Brandschutzvorkehrungen vor der Anzeige aufmerksam durch