Ein Service der Stadt Oberursel (Taunus)
Bitte lesen Sie sich die Brandschutzvorkehrungen der Stadt Oberursel im Kontext der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 aufmerksam durch. Bitte beachten Sie unbedingt die in den Vorkehrungen benannten Abstandsregelungen bei Verbrennungen.